Ich habe über eine Personalvermittlung ein Jobangebot bekommen. Die Bezahlung soll nach dem Tarifvertrag BZA erfolgen. Was genau bedeutet das? Wo finde ich weitere Informationen dazu?
Die BZA ist der Bundesverband Zeitarbeit. Bei dem Job, der Ihnen angeboten wurde, handelt es sich also um einen Zeitarbeitsjob. Im Tarifvertrag BZA sind neben Ihrem Verdienst auch andere Rahmenbedingungen, wie die Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und vieles mehr, geregelt. Die Vergütung laut des BZA-Tarifvertrags ist in verschiedenen Entgeltstufen geregelt. Neun verschiedene Entgeltgruppen gibt es dabei, die sich grundlegend an der Qualifizierung des Zeitarbeiters orientieren. In der Entgeltgruppe neun muss man z. B. ein Hochschulstudium vorweisen können. Auf den Seiten des BZA (www.bza.de) können Sie sich über die Einzelheiten der Tarifverträge informieren. Alternativ können Sie sich auch an die Personalvermittlung wenden. Diese ist verpflichtet Sie zu allen Fragen, die Sie haben, auch Auskunft zu geben.