Wie viele Stunden in Teilzeit?

    • Wie viele Stunden in Teilzeit? goka

      Ich überlege ob ich mir eine Stelle in Teilzeit suchen soll. Mit wie vielen Stunden pro Tag/Woche muss ich hier rechnen?

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    • Gast

      Eine Anstellung in Teilzeit unterscheidet sich von der Vollzeitstelle lediglich in der wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden. Sie definiert sich so, dass Teilzeitarbeit immer dann vorliegt wenn sie die reguläre Wochenarbeitszeit einer Vollzeitstelle nach Tarifvertrag in diesem Beruf und Betrieb unterschreitet. Somit wäre per Definition bereits eine Teilzeitstelle gegeben wenn man als Arbeitnehmer nur 38 Stunden statt der in Vollzeit bspw. üblichen 40 Stunden pro Woche arbeitet. Damit unterscheidet sich die Teilzeitarbeit auch deutlich von der sog. Halbtagsstelle, kann aber so pauschal auch nicht in Stunden pro Woche definiert werden, da dies von Branche und Arbeitgeber abhängt. In vielen Berufen und Betrieben ist jedoch ein grober Richtwert von ca. 25 - 30 Stunden pro Woche realistisch.

      Teilzeitarbeit liegt übrigens auch dann vor wenn ich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe.

      Teilzeitarbeit findet sich hauptsächlich in Bereichen des Handels, in Betrieben mit Schichtarbeit sowie im Kaufmännischen, hauptsächlich also überall dort wo die tatsächlich anfallende tägliche Arbeit in Stunden über die regulären Stunden eines Vollzeitarbeitnehmers hinaus gehen würden. Am Beispiel betrifft dies u.a. Ladengeschäfte, die mit einer Ladenöffnungszeit von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends - also 12 Stunden - die reguläre Arbeitszeit von ca. 9 Stunden deutlich überschreiten. Hier ersetzen häufig zwei Teilzeitkräfte eine Vollzeitkraft, um teure Überstunden zu vermeiden.
      Ob, und wie viel, Sie in Teilzeit bei einem Arbeitgeber arbeiten können ist nicht selten Verhandlungssache und von der wirtschaftlichen Lage des Betriebs abhängig. Verhandlungssache deshalb, weil man als Arbeitnehmer grundsätzlich ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle hat, sofern dies für den Arbeitgeber tragbar und ohne Mehraufwand und Kosten verbunden ist und man bereits länger als 6 Monate in Vollzeit für diesen Arbeitgeber tätig ist. Für neue Arbeitsverhältnisse gilt dies natürlich nicht, hier liegt es im Ermessen des Arbeitgebers ob er eine Teilzeitstelle anbieten möchte oder nicht.



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