Wird bei einem Minijob ein Arbeitsvertrag geschlossen?

    • Wird bei einem Minijob ein Arbeitsvertrag geschlossen? Gast

      Ich bin Mutter von zwei Kindern. Da diese mittlerweile das schulfähige Alter erreicht haben, möchte ich ein paar Stunden pro Monat arbeiten gehen. Einen sogenannten Minijob habe ich schon in Aussicht, allerdings möchte der Arbeitgeber einen richtigen Arbeitsvertrag abschließen. Warum sollte ich diesen Kontrakt unterschreiben und hat dies spezielle Nachteile für mich?

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    • Gast

      Es ist üblich, dass zwischen einem Arbeitgeber und dem Minijobber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Aus arbeitsrechtlicher Sicht besteht ein normales Arbeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Dabei ist es wichtig, dass die Parteien festlegen, welche Arbeitsbedingungen zwischen ihnen gelten sollen. Solche Verträge müssen dementsprechend bestimmte Mindestvoraussetzungen beinhalten. Zudem hat der Arbeitnehmer nur bei einem gültigen Arbeitsvertrag Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie auf anteilige Auszahlung von Urlaubs-und Weihnachtsgeld, insoweit dies im Betrieb üblich ist. Außerdem steht dem Minijobber nach dem Gesetz ein Urlaubsanspruch zu. Ein weiterer Vorteil ist, dass Minijobs frei von jeglichen Sozialbeiträgen sind. Versucht der Arbeitgeber eine Umwälzung seiner Anteile auf den Arbeitnehmer, so macht er sich strafbar. Um solche unterschiedlichen Ansprüche vor Gericht überhaupt geltend machen zu können, bedarf es nunmehr eines Beweismittels. Ohne einen Arbeitsvertrag wäre ein derartiger Nachweis kaum zu erbringen. Der Vertrag bildet mithin die Grundlage für ein geordnetes Beschäftigungsverhältnis. Es ist zu empfehlen, den Kontrakt zu unterzeichnen oder generell auf einen Vertrag aufmerksam zu machen, insoweit der Arbeitgeber dies zu umgehen versucht.



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