Normalerweise ist der 400 Euro Job versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt bei korrekter Anmeldung des 400 Euro Mitarbeiters einen Pauschal-Steuersatz sowie einen Pauschalbetrag von 15% an die gesetzliche Rentenversicherung. Dieser Betrag wird auf dem Mitarbeiter-Rentenkonto nicht registriert. Allerdings hat der Mitarbeiter mit einem 400 Euro Job die Möglichkeit, aus dieser Tätigkeit eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung zu machen. Hierzu muß der Arbeitgeber angesprochen werden. Dann wird dem Mini-Jobber als Aufstocker die fehlenden 4,9% vom Lohn abgezogen (nach heute geltendem Recht beträgt der Beitragssatz zur gesetzl. Rentenvers. 19,9%) und der Gesamtbeitrag - Pauschalbetrag des Arbeitgebers plus Aufstockungsbetrag 400 Euro Job vom Arbeitnehmer) gehen in voller Höhe auf das Rentenkonto des 400 Euro Jobbers. Dies ist insbesondere deswegen interessant, weil der 400 Euro Jobber damit das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung wie Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, vorgezogene Altersrente und z.B. Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen kann. Auch wird das Rentenkonto mit einer solchen Aufstockung mit entsprechenden Pflichtzeiten für besondere Wartezeiten gefüllt.