Wertpapiere zählen zu den Urkunden, diese Urkunden verbriefen das private Recht. Die Wertpapiere beweisen das das der Inhaber Ansprüchen dem Schuldner gegenüber geltend machen kann. Wertpapiere sind eine Urkunde die als Nachweis dienen ein Recht Sichtbar zu machen. Ist man nicht im Besitz solcher Wertpapiere, kann man sein Recht nicht geltend machen. Wird eine Urkunde in Form der Wertpapiere dem Schuldner nicht vorgelegt, so kann dieser vom Recht der Leistungsverweigerung Gebrauch machen. Das heißt der Schuldner ist aus seiner Sicht nur Leistungspflichtig, wenn ihm auch die Urkunde vorgelegt wird. Sie sollten also Wertpapiere immer sehr gut aufbewahren. Da sie sonst ihren Anspruch verlieren, ohne den Nachweis in Form einer Urkunde. Sollten Sie die Urkunde nicht mehr haben erlischt somit ihr Recht auf den Schuldbetrag.