Förderung für die Existenzgründung vom Arbeitsamt

    • Förderung für die Existenzgründung vom Arbeitsamt Gast

      Ich bin nun schon seit sechs Monaten arbeitslos, beziehe Arbeitslosengeld I und spiele mit dem Gedanken, mich selbständig zu machen. Welche Förderung gibt es vom Arbeitsamt?

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    • Gast

      Es gibt die Möglichkeit, einen Existenzgründungszuschuss beim Arbeitsamt zu beantragen. Dieser Existenzgründungszuschuss beträgt genauso viel wie das Arbeitslosengeld I zzgl. 300,00 Euro für die Sozialversicherung. Denn als Selbständiger muss man sich selbst um die soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Rente kümmern. Auf Antrag kann ein Existenzgründer sich bei der Bundesagentur für Arbeit freiwillig weiter Arbeitslosenversichern lassen. Das hat den Vorteil, dass nach zwölf Monaten Selbständigkeit wieder Arbeitslosengeld I für sechs Monate zzgl. der restlichen Zeit vor der Existenzgründung gezahlt wird. Falls die Existenzgründung nach einem Jahr scheitern sollte. Der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung liegt bei ca. 20 Euro im Monat.

      Der Betrag von 300,00 Euro kann nach den neun Monaten noch weitere sechs Monate vom Arbeitsamt gezahlt werden, wenn ein Antrag hierzu gestellt wurde.

      Um die Förderung zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      - es muss noch ein Restanspruch von 90 Tagen beim Arbeitslosengeld I bestehen.
      - die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit sind dem Arbeitsamt z. B. durch Zeugnisse nachzuweisen.
      - die Tragfähigkeit des Konzeptes muss von einer sachkundigen Stelle (z. B. Steuerberater, Kammern) bestätigt werden.

      Das Arbeitsamt kann, um die Förderung zu bewilligen, den Besuch eines Existenzgründungsseminars oder andere Weiterbildungsmaßnahmen anordnen.



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