Eine Förderung für die Dachdämmung kann über die Hausbank bei der KfW gestellt werden (derzeit Programm 151 für Einzelmaßnahmen inkl. Baunebenkosten und Planungs- und Baubegleitungskosten). Wichtig ist, daß mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und die Maßnahmen von einem zugelassenen Sachverständigen (z.B. Energieberater) bei Abschluß der Arbeiten abgenommen werden. Es sind bestimmte Voraussetzungen an die Dämmung geknüpft, um die Förderung zu erhalten. Bis zu 100% der förderfähigen Kosten können über dieses Programm finanziert werden, maximal jedoch 75000 Euro pro Wohneinheit. Bei den Laufzeiten gibt es die Wahl zwischen 10, 20 und 30 Jahren mit 1 bis zu 5 tilgungsfreien Jahren und einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Dabei liegt der Effektivzins für die Förderung der Dachdämmung derzeit unter 3 Prozent. Vorzeitige Tilgungen sind jederzeit möglich und bei Einhaltung besonders hoher Energiestandards wird eine Restschuld von bis zu 12,5 % von der KfW übernommen.