Kindergeld auch für 18jährige Kinder?

    • Kindergeld auch für 18jährige Kinder? Gast

      Guten Tag, ich habe drei Kinder, die alle noch zur Schule gehen. Vor zwei Monaten ist mein ältester Sohn 18 Jahre alt geworden und die Familienkasse hat die Zahlung des Kindergeldes sofort eingestellt. Habe ich keinen Anspruch mehr auf die Zahlung des Kindergeldes, obwohl mein Sohn noch Schüler ist?

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    Antworten (1)

    • Gast

      Auch für ein volljähriges Kind besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Fortzahlung des Kindergeldes. In Ihrem Falle ist die Voraussetzung zur Zahlung schon dadurch erfüllt, dass Ihr Sohn noch zur Schule geht. Eine einfache, aber aktuelle Bescheinigung der Schule mit der Angabe, welche Schule und welche Klasse er besucht und wann das voraussichtliche Ende der Schulzeit ist, reicht aus. Diese Bescheinigung müssen Sie der Familienkasse vorlegen und die Fortzahlung beantragen. Dann sollte einer Zahlung nichts mehr im Wege stehen. Auch nach Beendigung der Schulzeit wird das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen weiter gezahlt. Hierzu können Sie sich bei der für Sie zuständigen Familienkasse beraten lassen.



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