Welche Förderungen gibt es

    • Welche Förderungen gibt es Gast

      Ich bin zur Zeit Arbeitslos und habe vor mich selbständig zu machen. Welche Förderungen kann ich in Anspruch nehmen oder wo finde ich genaue Informationen für die Förderung Selbstständigkeit?

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    • Gast

      Seit 2006 wurde der vorher mögliche Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III und das Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III zum Gründungszuschuss zusammengefasst. Den Gründungszuschuss gibt es nur wenn man vorher Arbeitslos war und Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld) erhalten hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war. Des Weiteren muss man noch 90 Tage also drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bevor man sich selbstständig macht. Neben diesen formalen Voraussetzungen muss man auch nachweisen, dass man die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse hat. Hat man diese Voraussetzungen erfüllt, kann man eine Förderung Selbstständigkeit erhalten. Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit gliedert sich in zwei Phasen. Für neun Monate erhält man einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und noch zusätzlich 300 € für die soziale Absicherung. Danach kann man für weitere sechs Monate je 300 € zur sozialen Absicherung erhalten. Dafür muss man aber schon eine intensive Geschäftstätigkeit nachweisen. Weitere Informationen kann man auf der WEB-Seite der Bundesagentur für Arbeit nachlesen, oder sich am besten gleich vor Ort beraten lassen.



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