Nein, denn Sie bekommen kein Gehalt. Wenn Sie wirklich freiberuflich tätig sind, stellen Sie eine Rechnung, auch Honorarnote genannt, aus. Deswegen haben Sie auch keinen Anspruch auf ein 13. Gehalt. Sie selbst können eines verlangen. Doch es ist fraglich, ob man Ihnen dieses bezahlen wird. Lassen Sie sich bitte nicht von einer Scheinfirma abspeisen. In den letzten Jahren gab es viele Vorfälle, die sich vor allem bei Promotion Agenturen abgespielt haben. Nichtsahnende Studenten haben für wenig Geld gearbeitet und waren nicht mal angemeldet. Entweder Sie sind angemeldet oder Sie besitzen eine Steuernummer und einen Gewerbeschein. Dazwischen gibt es leider nichts. Als Angestellter bekommen Sie ein 13 Gehalt. Als Selbstständiger nicht. Dazu zählen leider auch die Freiberufler. Firmen wissen ganz genau, wo sie Geld sparen können. Deswegen engagieren Sie heute lieber Freiberufler. Diese muss man nicht krankenversichern und auch nicht extra entlohnen.