Bei Vereinbarung des Arbeitslohnes in einem Arbeitgeber Arbeitnehmer Verhältnis spricht man grundsätzlich vom Brutto Gehalt. Das ist der Betrag, der einem für die erbrachte Leistung vergütet wird und als Arbeitslohn bezeichnet wird. Tatsächlich ausgezahlt wird aber nur das Netto Gehalt.
Das ist das vereinbarte Gehalt, verringert um die Lohnsteuer (die Höhe ist u.a. abhängig von der jeweiligen Steuerklasse und dem Gehalt), dem Solidaritätszuschlag und den Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung). Je nach Vereinbarung können auch noch Beiträge für z.B. betriebliche Altersversorgung abgezogen werden. Diese verringern aber nicht das Brutto Gehalt, sondern werden vom Netto Gehalt abgezogen und senken weiter den Auszahlungsbetrag.
Im Internet lassen sich verschiedene Brutto Gehalt - Netto Gehalt Rechner finden, die das Netto Gehalt genau bestimmen.
Dort lässt sich einfach simulieren, wie viel Auswirkung zum Beispiel eine Verringerung des Krankenversicherungsbeitrages auf die Auszahlung hat.