Der TVöD ist eine Zusammenfassung mehrerer Tarifverträge für Leute, die bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind. Darunter versteht man beispielsweise Beschäftigung beim Bund, beim Land oder bei einer Gemeinde. der TVöD gilt seit dem Jahr 1995 und regelt im Prinzip die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter der hoheitlichen Verwaltung, darunter fällt natürlich auch das Gehalt. Der TvöD besteht aus 15 Entgeltgruppen, in die man abhängig von der Tätigkeit eingestuft wird. Zusätzlich gibt es dann je nach Dauer der Beschäftigung nach einem, drei, sechs, zehn oder fünfzehn Jahren ein höheres Gehalt. Bemerkenswert ist am TVöD, dass es zusätzlich zum Gehalt einmal jährliche eine Jahressonderzahlung gibt. Dieser ersetzt das früher ausbezahlte Urlaubs- und Weihnachtsgeld und wird grundsätzlich in der Höhe von 60 - 90 % im Westen bzw. 45 - 67,5 % im Osten ausbezahlt.