Ich trete in Kürze einen neuen Job an und habe ein Bruttogehalt vereinbart. Wie kann ich mit einem Gehaltsrechner brutto mein Nettogehalt bestimmen und welche Angaben benötige ich dazu?
Es ist richtig, dass bei Gehaltsvereinbarungen in Arbeitgeber - Arbeitnehmerverhältnissen ein Bruttogehalt vereinbart wird. Dieser Betrag wird aber nicht zur Auszahlung gebracht. Davon werden die Lohnsteuer (abhängig von der jeweiligen Lohnsteuerklasse und der Höhe des jeweiligen Gehalts), der Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung) einbehalten und abgeführt.
Wenn Sie ausrechnen möchten, wie viel von Ihrem Bruttogehalt netto für Sie übrig bleibt, gibt es sogenannte Gehaltsrechner Brutto - Netto. Die erforderlichen Angaben sind die Höhe Ihres Gehaltes (Monats- oder Jahreseinkommen), Ihre Steuerklasse, ob Sie Kirchensteuer zahlen und die Höhe Ihres Krankenversicherungsbeitrages. Außerdem ist die Angabe ob Sie Kinder haben und in welchem Bundesland Sie leben wichtig.
Geben Sie alle erforderlichen Daten in den Gehaltsrechner Brutto ein und Sie erhalten Ihr Nettogehalt.
Weitere Angaben wie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind möglich, diese Beiträge mindern allerdings Ihr Nettoeinkommen und berühren nicht das Bruttoeinkommen.