Die Höhe des Gehalts in Österreich richtet sich grundsätzlich nach dem Kollektivvertrag. Es gibt über 400 Kollektivverträge für die verschiedensten Branchen in Österreich. Manche gelten für das ganze Bundesgebiet (Beispiel: Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe), manche nur für ein einzelnes Bundesland (Beispiel: Kollektivvertrag Gastgewerbe für das Bundesland Wien). Je nach Tätigkeit des Unternehmens ist ein bestimmter Kollektivvertrag für dieses anzuwenden, wobei es im Kollektivvertrag selber dann noch verschiedene Gruppen gibt. Beispielsweise gibt es im Gastgewebe Kellner mit oder ohne Lehrabschlußprüfung, Alleinkoch, Rezeptionist etc. Je nach den Bestimmungen im Kollektivvertrag können sich auch Vordienstzeiten angerechnet werden, das heißt, man beginnt nicht bei 0 sondern in der Gehaltsstufe ab dem 5. Jahr. Das Kollektivvertragsrecht ist sehr komplex, im Einzelfall und bei Unklarheiten empfiehlt es sich, mit der zuständigen Kammer für Arbeiter und Angestellte Kontakt auf zu nehmen. Dort sitzen Spezialisten, die bei Unklarheiten gerne weiterhelfen und auch eventuelle Streitigkeiten mit dem Dienstgeber schlichten können. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, so wird man durch diese Kammer auch vor Gericht rechtlich vertreten. Zur Beruhigung: 90 % der Unternehmen arbeiten korrekt und zahlen das Gehalt in Österreich in der richtigen Höhe.