Ein Arbeitnehmer wird während seines Urlaubs krank, geht zum Arzt und bekommt ein ärztliches Attest für den gleichen und den folgenden Tag. Beim Arbeitgeber meldet sich der Angestellte jedoch erst am nächsten Morgen. Wird nun der erste Krankheitstag (trotz Bescheinigung) als Urlaubstag gerechnet? Bis wann hat sich der Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber zu melden, ohne dass ihm schuldhaftes Verzögern vorgeworfen werden kann? Gilt hier §9 BUrlG?
