Für meine Arbeit erhalte ich meinen Lohn. In welcher Höhe wird davon die Einkommensteuer abgezogen? Muss ich sie selbst abführen oder übernimmt das der Arbeitgeber?
In einem Arbeitgeber - Arbeitnehmer Verhältnis wird ein Lohn vereinbart, der als Bruttolohn bezeichnet wird. Dieser Lohn wird allerdings nicht in voller Höhe zur Auszahlung gebracht, sondern verringert sich um die Lohnsteuer, ggf. die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung).
Die Lohnsteuer ist eine in Deutschland erhobene Quellensteuer und gehört zur Einkommensteuer. Sie wird für nichtselbstständige Arbeit erhoben und durch den Arbeitgeber abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Gehalts. Bis zu einer bestimmten Grenze gilt ein Freibetrag, für den keine Steuer erhoben wird. Danach wird ein prozentualer Satz auf das Einkommen angewendet, der progressiv steigt. Das heißt je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern müssen Sie zahlen.
Als Arbeitnehmer können Sie jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der Sie den tatsächlich zu zahlenden Betrag der Lohnsteuer ermitteln. Es kommt dann entweder zu einer Rückzahlung durch das Finanzamt oder zu einer Nachzahlung an das Finanzamt.