Unter gewissen Voraussetzungen können Sie als Existenzgründer vom Staat Zuschüsse erhalten. Sollten Sie bisher als Arbeitnehmer tätig gewesen sein, und nun aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, die zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes ausreicht, so können Sie von der Arbeitsagentur für Arbeit den sogenannten Existenzgründungszuschuss erhalten. Sie müssen zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen. Um einen Anspruch auf Existenzgründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie einen ausgearbeiteten Businessplan (der von einer sachkundigen Stelle abgezeichnet wurde) vorlegen sowie das Formblatt zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses ausfüllen.
Der Existenzgründungszuschuss setzt sich aus dem bisherigen Arbeitslosengeld plus 300 Euro für die private Sozialversicherung zusammen, die Sie als Existenzgründer selbst bei einer Krankenversicherung beantragen müssen. Der Existenzgründungszuschuss wird für 9 Monate gewährt, der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung kann für weitere 3 Monate beantragt werden.