GbR gründen

    • GbR gründen riccio

      Wir zwei möchten uns selbstständig machen mit einer GbR - doch wie gründet man eine GbR?

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    • Gast

      Die GbR - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - ist eine sehr einfache Gesellschaft. Die Gründung ist nicht Eintragungsfähig - d. h. die Gesellschaft kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Aus diesem Grund ist eine Gründung sogar mündlich möglich. I. d. R. nimmt man einen schriftlichen Vertrag. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in den §§705ff BGB. Nachdem sich die Partner über die Rechte und Pflichten einig geworden sind, muß man lediglich noch die gesellschaft bei der Gemeinde anmelden. Dies macht man am Gewerbeamt und muß von jedem Gesellschafter einzeln vorgenommen werden. Nach etwa 14 Tagen bekommt man vom Finanzamt einen Fragebogen. Dieser dient der Erteilung der Steuernummer sowie verschiedenen steuerrechtlichen Fragen sowie der Gewinnverteilung. Eine Haftung der GbR im Außenverhältnis ist allerdings nicht so ohne weiteres möglich und ehr die Ausnahme. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter auch mit seinem Privatvermögen haftet.
      Die GbR ist in der Gründung einfach und schnell zu handhaben - allerdings darf man das Haftungsrisiko nicht außer Acht lassen.



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