Wer sich selbstständig macht, steht vor einem bürokratischen Hürdenlauf. Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit? IHK oder Handwerkskammer?
Die eigentliche Gewerbeanmeldung ist nicht schwer - man geht einfach aufs Gewerbeamt und meldet sein Gewerbe an - dies geschieht einfach auf einem Formular. Gedanken muß man sich vorher machen, denn einige Gewerbetätigkeiten benötigen eine Genehmigung wie Beispielsweise eine gaststätte oder ein Immobilienmakler. Um die Genehmigungen muß man sich eigenverantwortlich kümmern. Vom Gewerbeamt wird in der Regel erst mal nicht geprüft ob die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Dies kann jedoch später erfolgen - liegen die Genehmigungen nicht vor, so kann später auch ein Bußgeld verhängt werden.
Für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist zudem auch noch eine Anmeldung zum Handelsregister notwendig. Wer kein Handwerker ist ist Zwangsmitglied bei der IHK - die Beitragsbescheide lassen allerdings auf sich warten und kommen teilweise auch erst 12-18 Monaten nach der Gewerbeanmeldung. Last but not least kommt noch der Fragebogen vom Finanzamt - ohne Steuernummer geht nämlich gar nichts.