Eine Kommanditgesellschaft wird mit mindestens zwei Personen gegründet - nämlich dem Kommanditisten und dem Komplementär. Beide können auch eine juristische Person sein. Die Gründung erfolgt mittels notariellem Vertrag. Der Kommanditist ist der Vollhafter, was heißt, dass er, im Falle eines Verlustes auch mit seinem Privatvermögen einstehen muß. (Ausnahme: Kommanditist ist eine Kapitalgesellschaft). Der Komplementär haftet lediglich mit seiner Einlage. Allerdings hat dieser - sofern nicht anders vertraglich geregelt - lediglich ein Auskunfts und Einsichtsrecht.
Nach der Unterschrift beim Notar meldet dieser die Firma beim Handelsregister an. Gibt es keine Beanstandungen, so wird die Firma im Handelsregister A eingetragen. Die Abteilung A ist für Einzelkaufleute und Personengesellschaften zuständig. Nach der erfolgten Eintragung bekommt der Unternehmer einen Registerauszug. Dieser wird u. a. zum Nachweis des Geschäftsführers benötigt. Nicht so zügig danach erhält das Unternehmen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom zuständigen Finanzamt um eine Steuernummer zu erhalten. Die Gründung geht recht zügig, dennoch wird ein Notar benötigt.