Kündigung und Existenzgruendung

    • Kündigung und Existenzgruendung Gast

      Guten Tag, noch bin ich in Vollzeit angestellt, würde aber kündigen wollen um mich selbsständig zu machen. Habe ich die Voraussetzung um für meine Existenzgruendung einen Gründerzuschuss zu bekommen?

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    Antworten (1)

    • Gast

      Hallo und Herzlich willkommen,
      bitte behalten Sie unbedingt im Hinterkopf wenn Sie von sich selbst aus eine Kündigung ausprechen, Ihnen eine Sperrzeit für die Beantragung des Gründerzuschusses verhängt werden kann. Diese Sperre wird für 12 Wochen, also 3 Monate verhängt und gilt genauso wie die 3 monatige Sperrzeit für Arbeitnehmer, die durch die eigene Kündigung Ihre Arbeitslosigkeit herbeiführen. Der Gründungszuschuss wird, nach Ablauf der Frist, dann für den gesamten regulären Zeitraum gezahlt. Sprechen Sie die Kündigung also nur in dem Fall aus, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie in dem Zeitraum der Sperrzeit genug Geld zur Verfügung haben, um über die Runden zu kommen. Ansonsten würde Ich Ihnen dringend davon abraten zu kündigen, bevor Sie nicht absolut und 100 Prozent der Meinung sind das Richtige zu tun. Eine existenzgruendung ist keine einfache Entscheidung und sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden.



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