Die Aktiengesellschaft oder auch AG genannt ist, neben der GmbH, die wichtigste Form der Kapitalgesellschaften. Für die Gründung, die sowohl auch eine alleinige Person als auch durch mehrere erfolgen kann, wird ein Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro benötigt. Sofern bei Gründung nicht der volle Betrag aufgebracht werden kann, ist eine Bürgschaft über diese Höhe von Nöten.
Dieses Grundkapital wird bei der AG in Aktien aufgeteilt, so dass die Gesellschafter als Aktionäre beteiligt sind. Die Aktiengesellschaft kann börsennotiert sein, muss es aber nicht; die Anteile sind grundsätzlich frei übertragbar. Die Anteilseigner erhalten ihre Gewinnanteile am Ende des Geschäftsjahrs in Form von Dividenden. Sie haften ebenfalls nur mit diesem Anteil und können nicht mit ihrem privaten Eigentum belangt werden.
Außerdem muss bei der Gründung einer AG durch die Gründer ein Gesellschaftervertrag aufgestellt werden, der zwingend von einem Notar beurkundet werden muss.
Die Gründung einer AG ist beim Handelsregister (HR) anzumelden.