Ich habe gehört, dass es sehr viele Vorteile hat, eine Gesellschaft in Form einer "Limited" zu gründen. Ist das richtig und wie muss man bei der Gründung vorgehen?
Eine "Limited Company" ist eine englische, nicht börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist am ehesten mit der bei uns gebräuchlichen "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" vergleichbar. Die Gründung erfolgt durch die Eintragung in das britische Handelsregister, die Gesellschaft selbst muss nicht operativ in Großbritannien tätig sein, wichtig ist aber eine britische Zustelladresse. Dennoch gilt für die Limited dann das englische Recht, auch für allfällige Gerichtsverfahren. Diese Gesellschaftsform erfreut sich großer Beliebtheit, weil die Gründung relativ einfach ist. So ist für die Gründung kein Stammkapital von € 25.000,-, wie beispielsweise bei einer GesmbH, notwendig, schon ab 1 Pfund Stammkapital kann die Eintragung durchgeführt werden. Es gibt im Internet zahlreiche Anbieter, die sich auf Limited-Gründungen spezialisiert haben und gegen Gebühren bereit sind, den Großteil der Arbeit für den Gründer zu übernehmen - eine Postfachadresse in Großbritannien inklusive.