Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den Kapitalgesellschaften - das heißt, für die Gründung ist ein gewisses Stammkapital notwendig. Die Errichtung erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem die Rechte und Pflichten sowie die Haftungen der einzelnen Gesellschafter genau geregelt werden. Es ist übrigens möglich, als Einzelperson eine GmbH zu gründen, man braucht also nicht zwangsläufig Mitgesellschafter.
Auch die Höhe des Stammkapitals und die Verteilung desselben auf die Gesellschafter werden in diesem Vertrag festgelegt. Der Vertrag muss notariell beglaubigt werden und wird sodann im Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital muss mindestens € 25.000,- betragen. Die Notar- und Eintragungskosten sind in der Regel mit ca. 450,- bis 600,- Euro zu veranschlagen.