Kosten für Tagesmutter

    • Kosten für Tagesmutter Gast

      Ich bin berufstätig und muss deshalb meine 3jährige Tochter von einer tagesmutter betreuen lassen. Ich möchte die Kosten der Betreuung nun bei meiner Steuererklärung ansetzten. Hat dies Auswirkungen auf die Zahlung des Kindergeldes?

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    • Gast

      Kosten, die bei der Betreuung von Kindern entstehen, etwa durch eine Tagesmutter, sind Aufwendungen und können deshalb bei der Steuererklärung entweder als Werbungskosten, als Sonderausgaben oder als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Die Berücksichtigung der Kosten für die Tagesmutter haben keine Auswirkungen auf die Zahlung oder die Höhe des Kindergeldes. Auch der sogenannte Kinderfreibetrag bleibt davon unberührt. Kinderbetreuungskosten können geltend gemacht werden und zwar unabhängig davon, wer die Betreuung des Kindes übernimmt. Dies kann in einer Kindertagesstätte oder auch in der Wohnung einer Tagesmutter sein. Ebenfalls kann die tagesmutter auch die Betreuung des Kindes in der elterlichen Wohnung übernehmen. Voraussetzung für das steuerliche geltend machen der Kosten der tagesmutter ist, dass beide Eltern berufstätig sind. Bei Alleinerziehenden natürlich nur der erziehende Elternteil.



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