Ich bin derzeit noch in Elternzeit. Danach möchte ich gerne an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, aber nur noch in Teilzeit arbeiten. Was muss ich beachten?
Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber darüber verhandeln, ob Sie Ihre alte Arbeit auch als Teilzeit Job weiter verrichten können. Es kann aber sein, dass er damit nicht einverstanden ist. Sie haben nur Anspruch auf die alte volle Stelle, außer wenn Sie vorher auch schon in Teilzeit gearbeitet haben. Vielleicht kann Ihnen Ihr Arbeitgeber aber eine andere Teilzeitstelle, evtl. auch in einem anderen Bereich anbieten. Auch dazu ist er aber nicht verpflichtet. Überlegen Sie es sich also gut, ob Sie dann nicht doch wieder Vollzeit arbeiten wollen, wenn Ihr Arbeitgeber mit der Stundenreduzierung nicht einverstanden ist. Sie haben rechtlich gesehen keinen Anspruch auf einen Teilzeit Job. Setzen Sie sich also bitte rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Falls Sie Ihren Teilzeit Job nicht erhalten, so kontaktieren Sie die Arbeitsagentur, um sich dort als arbeitssuchend zu melden und schauen Sie sich nach Stellenangeboten anderer Firmen um.