Abfindung auf das Arbeitslosengeld

    • Abfindung auf das Arbeitslosengeld yagmur

      Welche Regelungen gibt es im Bezug auf die Abfindung von Arbeitslosengeld? Gibt es in diesem Bereich Steuerfreibeträge? Oder sind Steuerermäßigungen in diesem Bereich vorzufinden? Wann wird das Arbeitslosengeld gesperrt?

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    • Gast

      Für Abfindungen, die wegen der Beeindung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und -geber gezahlt werden, sind keine Freibeträge mehr vorgesehen. Nach wie vor ist jedoch eine Steuerermäßigung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld möglich. Dennoch sollten Sie beachten, dass für die Steuerermäßigung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hierzu gehört die Tatsache, dass die Auflösung oder Beendigung des Arbeitverhältnissen vom Arbeitgeber ausgeht. Falls das Arbeitsverhältnis nun auf Grund eines Aufhebungsvertrages beendet wird, muss die Veranlassung der Arbeitgeber im Vertrag schriftlich festgelegt sein. Weiterhin sollten Sie im Fall, dass die Abfindung in Raten gezahlt wird, beachten, dass die Steuerermäßigung nur dann gilt, wenn alle Zahlungen in einem Jahr zufließen.
      Des Weiteren kann das Arbeitslosengeld auch gesperrt werden, wobei die Sperrzeit in der Regel bis zu 12 Wochen umfasst und nur angesetzt wird, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wird. Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beendet oder durch ein vertragswidriges Verhalten seinen Arbeitgeber dazu veranlasst hat, eine Kündigung vorzunehmen.
      Wird das Arbeitslosengeld nun gesperrt, erhält der Betroffene kein Arbeitslosengeld mehr, bis die Sperrzeit vollständig abgebaut wird. In diesem Fall findet auch keine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld statt.



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