Fristlose Kündigung und Abmahnung, wie ist die rechtliche Lage?

    • Fristlose Kündigung und Abmahnung, wie ist die rechtliche Lage? Gast

      Ich habe gehört, dass eine Kündigung aufgrund einer Abmahnung seitens des Arbeitgebers immer fristgerecht erfolgen muss, was bei mir leider nicht der Fall ist. Ich erhielt eine fristlose Kündigung und eine Abmahnung wegen häufigen zu spät kommen und frage mich nun, ob und in wieweit die Kündungsform rechtens ist?

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    • Gast

      Eine fristlose Kündigung und Abmahnung wegen zu häufigen zu spät kommen kann durchaus gerechtfertigt sein. Eine Rechtfertigung liegt dann vor, wenn vor der fristlosen Kündigung eine schriftliche Abmahnung seitens des Arbeitgebers erfolgt ist. Die fristlose Kündigung und Abmahnung wegen häufigen zu spät kommen darf nicht an ein und demselben Tag erfolgen. Grundsätzlich muss hier eine Frist gewahrt werden. Die Frist dient dazu, dass der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufgrund der genannten Gründe in der Abmahnung einstellt. Die Abmahnung muss in schriftlicher Form erfolgen und das Fehlverhalten muss darin genannt sein. Wird das Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers nach Annahme der schriftlichen Abmahnung nicht binnen kürzester Zeit eingestellt, ist eine fristlose Kündigung korrekt. Die schriftliche Abmahnung ist an Gesetze gebunden. Das heißt, bevor eine schriftliche Abmahnung erfolgt, muss zuvor eine mündliche Ermahnung erfolgt sein. Die mündliche Ermahnung ist immer der Vorläufer von der schriftlichen Abmahnung. Eine schriftliche Abmahnung ist jederzeit anfechtbar und sollte im Zweifelsfalle einem Rechtsanwalt vorgelegt werden. Hinzu kommt noch, dass nach einer schriftlichen Abmahnung eine Anhörung stattfinden sollte.



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