Kündigung bei Krankheitsfall

    • Kündigung bei Krankheitsfall Gast

      Ich musste mich vor sechs Wochen einer Operation am Knie unterziehen. Jetzt bin ich schon in der siebten Woche arbeitsunfähig. Mein Chef droht mir mit Kündigung bei Krankheitsfall, wenn ich nicht sofort wieder arbeitsfähig bin. Darf er mir kündigen?

    Antworten (1)

    • Gast

      Ja ,eine Kündigung bei Krankheitsfall ist durchaus möglich . Das Kündigungsschutzgesetz verhindert keine Kündigung bei Krankheitsfall, nein eine Krankheit kann sogar als Ursache zur Kündigung führen. Nach deutscher Rechtsprechung müssen drei Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein .

      -negative Gesundheitsprognose, dass heißt das mit einer Verschlechterung der Gesundheit des Arbeitnehmers zu rechnen ist.
      -zu erwartenden Fehlzeiten führen zu einer Beeinträchtigung der wirschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers.
      -es muss eine Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers vorgenommen werden.

      Erst wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind ist die Kündigung bei Krankheit rechtswirksam.

      Es gibt auch Umstände unter denen eine Kündigung bei Krankheit nicht wirksam ist. Dies wäre zum Beispiel, wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt und der nicht vor Aussprache der Kündigung gehört wurde. Unwirksam ist auch die Kündigung bestimmter Personengruppen wie Betriebsratsangehörige, Schwangere oder Schwerbehinderte.



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