Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Gast

      Welche Regelungen gelten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie lange wird die Lohnfortzahlung geleistet und in welcher Höhe? Was passiert nach Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist? Und durch welche Bestimmungen wird die Lohnfortzahlung geregelt?

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    • Gast

      Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz, abgekürzt EntgFG, geregelt, daher spricht man auch von Entgeltfortzahlung. Das Gesetz gilt dabei nicht nur für Vollzeitarbeitnehmer, sondern auch für Teilzeitkräfte, 400-Euro-Jobber, Auszubildende und so weiter. Allerdings werden teilweise auch in den einzelnen Tarifverträgen Regelungen getroffen, die die Lohnfortzahlung betreffen. In diesem Fall gilt das sogenannte Günstigerprinzip, das heißt es wird objektiv bewertet, welche Regelung für den einzelnen Mitarbeiter jeweils besser ist. Laut der gesetzlichen Regelung gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Nach Ablauf dieser sechs Wochen wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt. Dabei wird die Lohnfortzahlung in gleicher Höhe gewährt wie das Arbeitsentgelt. Überstunden werden nur dann berücksichtigt, wenn sie regelmäßig geleistet wurden. Um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben muss der Arbeitnehmer unverzüglich krank melden und spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen. Kalendertag bedeutet, dass auch Wochenend- und Feiertage beziehungsweise bei Teilzeitkräften, die nicht täglich arbeiten, auch die arbeitsfreien Tage, mitberücksichtigt werden und nicht nur die reinen Arbeitstage. Zudem kann der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag einer Krankmeldung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.



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