Mein Freund hat einen Ablehnungsbescheid für seinen gewünschten Studienplatz bekommen, aber nun habe ich gehört, dass man seinen Studienplatz auch einklagen kann. Macht das eigentlich Sinn?
Wenn man aufgrund von Zulassungsbeschränkungen oder NC in seinem gewünschten Fach keinen Studienplatz bekommen hat, besteht noch die Möglichkeit, den Anspruch auf Immatrikulation außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen. Hat man sich entschlossen, einen Studienplatz einzuklagen, sind von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Fristen zu beachten. Um überhaupt eine Erfolgschance ? eine Garantie gibt es nicht - zu haben sollte man gleich gegen mehrere Hochschulen klagen. Aber auch wenn man letztendlich erfolgreich geklagt hat, bedeutet das nicht automatisch, dass man auch einen Studienplatz bekommt. Denn die zusätzlichen Plätze werden unter allen erfolgreichen Klägern per Losverfahren vergeben. Hinzu kommt noch, dass sich das Verfahren schon mal über ein Jahr hinziehen kann und dass die Klage mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, je nachdem wie viele Verfahrensschritte man bis zum Erfolg braucht.