Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

    • Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt? Gast

      Ich bin seit längerer Zeit mit festem Arbeitsvertrag in einem Unternehmen beschäftigt und in letzter Zeit hat mir mein Chef des öfteren mit einer fristlosen Kündigung gedroht. Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen kann er mir überhaupt fristlos kündigen? Wann ist eine solche fristlose Kündigung gerechtfertigt?

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    • Gast

      Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in § 626 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist demnach ein wichtiger Grund. Wann ein wichtiger Grund als Voraussetzung für eine außerordentlich Kündigung gegeben ist, bestimmt sich ebenfalls nach dem Gesetz. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, welcher unter der Berücksichtigung des Einzelfalls und aller vorliegenden Umstände, sowie der vollständigen Interessenabwägung beider Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) die Fortsetzung des Arbeitsvertragsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar geworden ist. Solche wichtigen Gründe für eine außerordentliche Kündigung wären zum Beispiel: eine vorgetäuschte Krankmeldung, beharrliche Arbeitsverweigerung, ständige Verstöße gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, Verletzungen der Treuepflicht, ein Einstellungsbetrug, grobe Verstöße gegen des Wettbewerbsverbot, ständiges Zuspätkommen oder ein eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitgebers. Für eine außerordentliche Kündigung nicht geeignet sind Tatsachen, die der Arbeitgeber zuvor schon gekannt hat respektive die sich nicht nachteilig auf das bestehende Arbeitsverhältnis auswirken. Die der Kündigung zugrundegelegten Tatsachen dürfen sich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken (zum Beispiel politische oder gewerkschaftlich organisierte Tätigkeiten, Rasse, Religion oder Geschlecht)



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