Was ist bei Nachtarbeit zu beachten?

    • Was ist bei Nachtarbeit zu beachten? Gast

      Was ist Nachtarbeit?
      Gibt es eine Mindestarbeitszeit?
      Gibt es eine zusätzliche Vergütung für Nachtarbeiter?
      Wer gilt als Nachtarbeiter?

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    • Gast

      Laut Arbeitszeitgesetz gilt als Nachtarbeit die Zeit, in der nach 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr für mindestens 2 Stunden gearbeitet wird. Ein Ausnahme bilden Bäckereien und Konditoreien. Hier erstreckt sich die Nachtarbeitszeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

      Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Abweichungen enthalten. So ist z.B. für Unternehmen der Energieversorgung eine als Nachtarbeitszeit zu betrachtende Zeitdauer von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr vereinbart.

      Unterschiede gibt es auch in der zusätzlichen Vergütung. Als angemessen werden üblicherweise Zuschläge in Höhe von 25 % des Bruttostundenlohnes angesehen. Zu beachten ist, dass dieser Zuschlag steuerfrei ist.
      Zusätzliche Gewährung von freien Tagen ist möglich und zu vereinbaren.
      Nachtarbeitern steht alle 3 Jahre eine kostenlose arbeitsmedizinische Vorsorgeunterschung zu.

      Einschränkungen gibt es in Bezug auf bestimmte Personengruppen. So genießen Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwangere und stillende Frauen einen besonderen Schutz.

      Als Nachtarbeiter gelten Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben und Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr absolvieren.



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