Der Betriebsrat meines Arbeitgebers möchte an der Bestimmung der Arbeitszeiten beteiligt werden. Was gehört zu den Aufgaben eines Betriebsrates? Ist der Betriebsrat befugt, eine solche Forderung zu stellen oder obliegt die Festlegung der Arbeitszeiten und Pausen lediglich dem Arbeitgeber? Welche Regelung sieht das Arbeitszeitgesetz hier vor?
