Welche Funktion hat der Betriebsrat laut Arbeitszeitgesetz?

    • Welche Funktion hat der Betriebsrat laut Arbeitszeitgesetz? Gast

      Der Betriebsrat meines Arbeitgebers möchte an der Bestimmung der Arbeitszeiten beteiligt werden. Was gehört zu den Aufgaben eines Betriebsrates? Ist der Betriebsrat befugt, eine solche Forderung zu stellen oder obliegt die Festlegung der Arbeitszeiten und Pausen lediglich dem Arbeitgeber? Welche Regelung sieht das Arbeitszeitgesetz hier vor?

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    • Gast

      Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört es, sich der Belange der Arbeitnehmer anzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zu beantragen. Auch Anregungen oder Vorschläge der Arbeiter und Angestellten sollen vom Betriebsrat aufgegriffen werden. Weiterhin ist der Betriebsrat berechtigt, gewisse soziale Angelegenheiten des Betriebes mitzubestimmen. Das echte Mitbestimmungsrecht tritt dann in Kraft, sofern nicht vorrangige, gesetzliche oder tarifliche Vereinbarungen bestehen. Hierzu gehört die Festsetzung der Akkord und Prämiensätze, soziale Einrichtungen wie Kantinen und Aufenthaltsräume, die Ausgestaltung des Arbeitsschutzes, das Aufstellen allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Einigung besteht, sowie die Betriebsordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, die Einführung und Anwendung neuer Entlohnungsgrundsätze, Überstunden aber auch die Arbeitszeit sowie Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage. Spezifisch durch das Arbeitszeitgesetz fallen folgende Bereiche in das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates: Aufstellung von Dienstplänen, gleitende Arbeitszeiten, Einführung oder Abbau von Schichtbetrieb, Einführung oder Abschaffung aber auch Änderungen von Arbeitszeitmodellen, sowie das Einrichten und Ausgestallten von Rufbereitschaft.



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