Ich bin in einem festen, vertraglichen Arbeitsverhältnis. Welchen gesetzlichen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr habe ich als Arbeitnehmer gegenüber meinem Arbeitgeber?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch von Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG) geregelt. Demnach hat ein Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Bei einer 5-Tage-Woche bleibt dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Kalenderjahr. Der volle Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht nach dem Ablauf der Wartefrist von sechs Monaten nach Abschluss des Arbeitsvertrages. Wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf dieser Frist aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, so hat er einen Urlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Kalendermonat, in dem das feste Arbeitsverhältnis bestand. War der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres krank oder im Mutterschutz, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erhöht sich im Übrigen nicht bei einer länger andauernden Betriebszugehörigkeit oder dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Solche Regelungen können zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer lediglich individuell arbeitsvertraglich geregelt und vereinbart werden.