Wie sind die Bestimmungen im Bereich Urlaubsanspruch 400- Euro-Job

    • Wie sind die Bestimmungen im Bereich Urlaubsanspruch 400- Euro-Job Gast

      Ich befinde mich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Jetzt möchte ich mit meiner Familie den nächsten Sommerurlaub planen und merke, dass ich gar nicht genau weiß wie mein Urlaubsanspruch aussieht. Gelten die Urlaubsregelungen eines Vollzeitjobs auch für den urlaubsanspruch 400 euro Jobber? Bekommt man als Minijobber auch Urlaubsgeld?

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    Antworten (1)

    • Gast

      Im Normalfall ist der Ulaubsanspruch für 400-Euro-Jobber nach dem Bundesurlaubsgesetz geregelt. Hier nach stehen Ihnen mindestens 24 Urlaubstage im Jahr zu. Sie sollten allerdings einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen, da der Urlaub auch je nach Tarif und Üblichkeit der Firma länger, teilweise bis zu sechs Wochen sein kann. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber den Lohn auch während der Urlaubszeit weiterzahlt. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Dies muss er auch an gesetzlichen Feiertagen, ohne dass er Sie zur Nacharbeit der Zeit auffordern darf. Urlaubsgeld gibt es nur, wenn es entweder tarifvertraglich geregelt, oder in der Firma üblich ist. Dann bekommen Minijobber aber lediglich, je nach wöchentlicher Arbeitszeit, ein anteiliges Urlaubsgeld. Sie sollten aber unbedingt daran denken, dass Sie mit diesen Sonderzahlungen nicht über die 400 Euro Grenze kommen dürfen, da sonst sofort die Sozialversicherungspflicht eintritt. Die Beantragung des Urlaubes sollten Sie frühzeitig, der Form und des Zeitraumes wegen, mit Ihrem Arbeitgeber abklären.



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