Wie wird nach Arbeitszeitgesetz die Überstundenregelung gehandhabt?

    • Wie wird nach Arbeitszeitgesetz die Überstundenregelung gehandhabt? monika

      Mein Arbeitgeber fordert ständig mehr Überstunden. Kann mich mein Vorgesetzter zwingen, Überarbeit zu leisten und in welcher Situation bin ich durch die arbeitsgesetzliche Überstundenregelung verpflichtet, Mehrarbeit zu verrichten? Wie wird die geleistete Überzeit vergütet?

    Tags:

    Antworten (1)

    • Gast

      Das Arbeitszeitengesetz sagt, in der Regel gibt es eine Verpflichtung, Überstunden zu leisten, nur auf Grund von Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer angehalten, in besonderen Situationen wie zB Notfällen, Mehrarbeit zu verrichten. Des Weiteren sieht die arbeitszeitgesetzliche Überstundenregelung vor, wenn ein Arbeitnehmer mehrfach die von ihm zu erbringende Überzeit ablehnt, so kann dieser vom Arbeitgeber auf Grund von Arbeitsverweigerung gekündigt werden. Schwerstbehinderte Arbeitnehmer können sich nach § 124 des Sozialgesetzbuches Buch neun von der Überarbeit freistellen lassen. Normalerweise werden Überstunden vergütet. Je nach Absprache kann dies auch in Form eines Ferienausgleiches stattfinden. Laut Arbeitszeitgesetz und Überstundenregelung ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einer Vergütung nachzukommen, wenn die vom Arbeitnehmer geleistete Mehrarbeit nicht vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder gebilligt wurde oder nicht auf Grund der Aufgabenerledigung erforderlich war. Hauptsächlich bei höher dotierten Angestellte werden meistens Vereinbarungen getroffen, durch welche die Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Dies ist zulässig, solange die geleistete Überarbeit und die gewährte Vergütung kein Missverhältnis aufweist.



    Frage beantworten



    Bitte lösen Sie folgende Rechenaufgabe um Spam vorzubeugen.

    7 plus 3 =






    Ähnliche Fragen

      


    Facebook


    Newsletter

    Gratis Newsletter abonnieren und aktuell informiert sein:
    Diese Seite als
    Bookmark setzen


    Wie bewerten Sie diese Seite?

    schlecht    1   2   3   4   5   6   7   8   9   10     sehr gut