Im Zuge einer Umstrukturierung ist mein Arbeitsplatz weggefallen. Mein Chef und ich haben eine Aushandlung eines Aufhebungsvertrages vorgenommen. Ebenso wurde mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis überreicht, um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung im Hinblick auf den Aufhebungsvertrag zu zahlen? Welche Besonderheiten habe ich zu beachten?
