Wird bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt?

    • Wird bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt? Gast

      Im Zuge einer Umstrukturierung ist mein Arbeitsplatz weggefallen. Mein Chef und ich haben eine Aushandlung eines Aufhebungsvertrages vorgenommen. Ebenso wurde mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis überreicht, um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung im Hinblick auf den Aufhebungsvertrag zu zahlen? Welche Besonderheiten habe ich zu beachten?

    Tags:

    Antworten (1)

    • Gast

      Der Aufhebungsvertrag ist eine gängige Methode, um das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Es stellt eine alternative zur Kündigung dar, wobei dem Arbeitnehmer dieser Makel erspart bleibt, da der Vertrag rechtlich der Kündigung nicht gleichgestellt ist. Für den Arbeitgeber hingegen ist besonders vorteilhaft, dass er sich nicht über folgende Kündigungsschutzprozesse ärgern muss. Letztendlich hat der Arbeitnehmer den Vertrag akzeptiert und den Wegfall seines Beschäftigungsverhältnisses handschriftlich signiert. Demgemäß kann sich der Chef darauf berufen. Damit nunmehr eine finanzielle Überbrückung gewährleistet ist, wird eine Abfindung ausgezahlt. Sie soll dem Betroffenen ermöglichen, dass er sich über die neue Situation Gedanken machen kann und notwendige Schritte einleiten kann, um den Weg ins Arbeitsleben zurück zu finden. Zu beachten ist nunmehr, dass die Abfindung den Arbeitnehmer nicht zum Wegfall seines Arbeitsplatzes veranlasst haben darf. Denn keineswegs darf der Beschäftigte sein Arbeitsverhältnis freiwillig beendet haben. Bei besonders hohen Abfindungen kann dies jedoch Ergebnis der juristischen Methodenlehre sein. Dadurch läuft er Gefahr, für eine Zeit von 12 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Es wird vielmehr eine sogenannte Sperrzeit verhängt. Um rechtliche Probleme zu vermeiden empfiehlt es sich, die Kündigung bei Nichtigkeit des Aufhebungsvertrages hilfsweise auszusprechen. Dadurch geht hervor, dass der Arbeitsplatz auf jeden Fall weggefallen wäre, so dass keine autonome Arbeitsaufgabe gegeben sein kann.



    Frage beantworten



    Bitte lösen Sie folgende Rechenaufgabe um Spam vorzubeugen.

    1 plus 6 =






    Ähnliche Fragen

      


    Facebook


    Newsletter

    Gratis Newsletter abonnieren und aktuell informiert sein:
    Diese Seite als
    Bookmark setzen


    Wie bewerten Sie diese Seite?

    schlecht    1   2   3   4   5   6   7   8   9   10     sehr gut