Ich habe eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bekommen. Da ich ohnehin Schwierigkeiten mit der Arbeitsweise meiner neuen Vorgesetzten habe, möchte ich mich jetzt betriebsintern für eine andere Position bewerben. Da ich vermute, dass zu betriebsinternen Bewerbungen auch die Personalakte mit herangezogen wird, würde ich gerne wissen, ob diese Abmahnung Arbeitsverweigerung dort einzusehen ist.
