Wird eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung in die Personalakte abgelegt?

    • Wird eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung in die Personalakte abgelegt? dana

      Ich habe eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bekommen. Da ich ohnehin Schwierigkeiten mit der Arbeitsweise meiner neuen Vorgesetzten habe, möchte ich mich jetzt betriebsintern für eine andere Position bewerben. Da ich vermute, dass zu betriebsinternen Bewerbungen auch die Personalakte mit herangezogen wird, würde ich gerne wissen, ob diese Abmahnung Arbeitsverweigerung dort einzusehen ist.

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    • Gast

      Die Personalakte enthält in der Regel alle personenbezogenen Daten und Unterlagen des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Personalakte darf jedoch nur Daten und Schriftstücke enthalten, die auf wahren Tatsachen beruhen oder diese bescheinigen. Da es sich bei der Abmahnung Arbeitsverweigerung in der Regel um Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin handelt, wird diese Abmahnung Arbeitsverweigerung auch der Personalakte hinzugefügt.
      Allerdings gelten für Abmahnungen besondere Aufbewahrungsvorschriften - insbesondere hat der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin nach einem gewissen Zeitablauf, in dem keine weiteren Vorkommnisse zu einer Abmahnung führten, das Recht auf das Entfernen einer Abmahnung aus der Personalakte. Eine gesetzliche Frist hierfür gibt es nicht, die Rechtsprechung tendiert zu einem Zeitablauf von 12-24 Monaten, d.h. wenn innerhalb dieser Frist kein weiteres Fehlverhalten des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin bemängelt wurde, sollte die Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung aus der Personalakte entnommen werden.



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