Zuverdienst zum ALG 1

    • Zuverdienst zum ALG 1 Gast

      Wie viel darf man zum ALG 1 hinzuverdienen? Welche monatliche Stundenzahl darf nicht überschritten werden? Wer trägt die Sozialabgaben? Muss der Nebenverdienst angemeldet werden?

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    Antworten (2)

    • Gast

      Zum ALG 1 darf im Monat auf 400 €-Basis 165 € hinzuverdient werden. Sollten die monatlichen Bezüge höher sein, wird der Mehrverdienst vom ALG 1 abgezogen.
      Die monatliche Arbeitszeit darf bis zu 15 Stunden betragen. Bei einer höheren Arbeitsstundenzahl hat man keinen Anspruch mehr auf ALG 1, da man durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr als arbeitssuchend eingestuft wird.
      Die anfallenden Sozialabgaben bei einem Minijob trägt normalerweise der Arbeitgeber.
      Grundsätzlich besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, den Job bei der Minijobzentrale anzumelden. Dorthin muss eine regelmäßig Nennung der Arbeitszeit und des Verdienstes durch den Arbeitgeber gemeldet werden. Gleichzeitig besteht eine Meldepflicht durch den Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit. Hierfür stehen Formulare zur Verfügung, die monatlich bis zu einem festgelegten Datum übermittelt werden müssen.



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