Wie alt muss man sein, um die Rente in Anspruch nehmen zu können? Wann kann ich in Rente gehen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen? Welches Alter muss ich haben?
Um die ganz normale Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Fall kommt es auf das Geburtsdatum an und wieviel Versicherungsjahre Sie Beiträge gezahlt haben. Zum Beispiel: Sind Sie vor dem 1. Januar 1947 oder früher geboren, steht Ihnen die Rente abzugsfrei zu, vorausgesetzt ist, das Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben und mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sind länger als 35 Jahre Beiträge gezahlt worden, so besteht die Möglichkeit ab 63 Jahren ohne Abzug in Rente gehen zu können. Pro Monat, indem Sie Ihre Rente früher beziehen, werden Abzüge der Rente in Höhe von ca. 0,3 % abgezogen. Haben Sie aber die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, steht Ihnen die Rente ohne Abschläge ab 65 Jahren zu. Bei Personen, die nach dem 1.1.1947 und vor dem 1.1.1964 geboren sind, greift die Erhöhung des Renteneintrittsalters stufenweise. Das heisst, es gelten unterschiedliche Altersgrenzen für den Erhalt einer Altersrente. Sind Sie aber schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, also Sie haben eine Schwerbehinderung von 50 % und mehr und 35 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, so können Sie mit 62 Jahren Ihre Rente beantragen, wobei hier auch wieder das Geburtstdatum und die Einzahlungszeit zu berücksichtigen sind.