Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahre 2010 19,9% und stellt somit den größten Anteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung dar.
Dieser Beitrag wird in der Regel zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also je 9,95%, getragen.
Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.500,- EURO (4.650,- EURO in den neuen Bundesländern) werden somit maximal 1.094,50 EURO (bzw. 925,35 EURO) pro Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Eine Ausnahme bilden hierbei lediglich freiwillig Rentenversicherte wie zum Beispiel Selbständige, welche im Falle einer gewollten Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ganz alleine den vollen Beitragssatz von 19,9%aufbringen müssen.
Die Höhe des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ist seit dem Jahre 2007 konstant, vorher lag dieser seit 2003 bei 19,5%.
Ende der 90er-Jahre überschritt der Beitragssatz sogar kurzzeitig die 20%-Marke und hatte seinen absoluten Höhepunkt in den Jahren 1997 und 1998 mit je 20,3%.
Nach einem Rückgang bis 2001 auf 19,1% steigt der Beitragssatz zur Rentenversicherung seitdem wieder kontinuierlich an.
Aller Voraussicht nach wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung -genau wie der Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung- auch im Jahre 2011 weiterhin auf dem Niveau von 19.9% bleiben.. Lediglich die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern soll auf 4.800,- EURO leicht angehoben werden.