Betriebliche Altersvorsorge: Welche Art der Entgeltumwandlung ist empfehlenswert?

    • Betriebliche Altersvorsorge: Welche Art der Entgeltumwandlung ist empfehlenswert? Gast

      Mein Arbeitgeber hat im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge für mich Ende 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen. Die Höhe der Jahresversicherungsprämie beträgt 1.752,00 Euro. Da ich vertraglich im November eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 1.800,00 Euro bekomme, habe ich mich für eine Entgeltumwandlung meines Weihnachtsgeldes entschieden. Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen gegenüber der Entgeltumwandlung von laufendem Gehalt?

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    • Gast

      Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich Direktversicherungen grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Besteuerung: Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, gelten als Altverträge. Sie werden aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht anders behandelt als alle seit 2005 laufenden Neuverträge.

      Bei den so genannten Altzusagen stellen die Beiträge an eine Direktversicherung einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Sie müssen daher versteuert werden. Bei Altverträgen kann jedoch die Lohnsteuer bis zu einem Betrag von 1.752,00 Euro im Jahr mit 20 % pauschaliert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Gehalt oder um Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers handelt.

      Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet deutlich, um welche Art der Entgeltumwandlung es dabei geht. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht sind pauschalversteuerte Beiträge, die durch Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)[Tags] finanziert werden, sozialversicherungsfrei. Hingegen sind Beiträge, die aus Entgeltumwandlung von laufendem Gehalt stammen, in voller Höhe sozialversicherungspflichtig.

      Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, empfiehlt es sich eine Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen. Sie bringt Ihnen deutliche Vorteile gegenüber einer Entgeltumwandlung von laufendem Gehalt.



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