Ich werde demnächst in Rente gehen. In meinem Berufsleben war ich auch in Ländern der EU beschäftigt. Werden diese Zeiten und die in den jeweiligen Ländern einbezahlten Beiträge berücksichtigt?
Grundsätzlich ist es so, dass Beiträge und Versicherungszeiten, die man im EU - Ausland erworben hat, auf jeden Fall berücksichtigt werden. Hier gibt es zwei Varianten: Die eine ist, dass man sowohl in Deutschland als auch aus dem betreffenden Land die Rente überwiesen bekommt. Sind jedoch die deutschen Voraussetzungen für die Gewährung der Rente, also Alter, Versicherungszeiten etc., alle erfüllt, so wird nur eine Rente unter Berücksichtigung der Auslandszeiten errechnet und auch nur von einer Stelle ausbezahlt. Wichtig ist, bei der Beantragung der Rente entsprechende Hinweise am Antragsformular zu vermerken, da eine zentrale Datenspeicherung für diese Daten nicht existiert. Im Zweifelsfall kann man auch bei der jeweiligen Pensionskasse über die genaue Vorgangsweise Informationen erhalten.