Ich bin 60 Jahre alt. Ab wann kann ich ohne Abzug in Rente wegen Schwerbehinderung? Wie viele Abzüge habe ich, wenn ich früher in Rente gehen muss? Was kann man dazu verdienen?
Zunächst einmal müssen Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, der zu Rentenbeginn noch Gültigkeit hat. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 betragen. Dies stellt das Versorgungsamt fest und Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Oder bei Geburtsjahrgängen vor 1951 muss von Ihrem Rentenversicherungsträger, auf Antrag, geprüft werden, ob sie berufs- oder erwerbsunfähig sind. Eine Wartezeit von 35 Jahren muss auch erfüllt sein. Sämtliche rentenrechtliche Zeiten sind auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnen. Zum Beispiel, Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten sowie aus 400 € Jobs. Wenn Sie vor dem 1.1.1952 geboren sind, können sie ohne Abzüge mit 63 Jahren oder bereits mit 60 Jahren mit 10,8% Abzügen in Rente gehen. Für nach dem 1.1.1952 geborene wird die Altergrenze stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Schwerbehinderung Rente wird gleichzeitig von 60 Jahren auf 63 Jahre erhöht. Mit Rentenabschlägen von 10.8% müssen Sie dann rechnen. Es gibt aber auch Teilrenten. Bei denen ist die Hinzuverdienstgrenze unterschiedlich. So ist die Hinzuverdienstgrenze bei geringer Teilrente höher. Aber nach Ablauf der Regelaltergrenze sind keine Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de gibt es Tabellen, auf denen man nachsehen kann, wie es sich mit den Altergrenzen verhält.