Der reguläre Eintritt in die gesetzliche Rente richtet sich nach dem Renteneintrittsalter bzw. Rentenzugangsalter. Dieses Alter wird Anhand von Durchschnitten berechnet. Der Durchschnitt wird aus den Neuanträgen für die gesetzliche Rente (also aus dem jeweiligen Alter der Antragsteller) in einem Kalenderjahr errechnet. Es kann in diesem Durchschnittswert in verschiedene Gruppen differenziert werden, u. a. zwischen Männer und Frauen, regionale Gruppen oder Berufsgruppen.
Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente wird gesetzlich festgelegt. Wer vor Erreichen des Eintrittsalters für die Regelaltersrente einen Antrag auf Rente stellt, der muss mit Kürzungen bei der Rente rechnen. Diese Kürzung beträgt 0,3 % je fehlenden Monat. Wer seinen Antrag nach Erreichen des Eintrittsalters für die Regelaltersrente stellt, erhält für jeden Monat, in dem er Rentenbeiträge gezahlt hat, eine Erhöhung für jeden Monat um 0,5 %.
Das Eintrittsalter für die gesetzliche Regelaltersrente liegt zur Zeit bei 65 Jahren und wird ab 2012 bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre ansteigen. So dass alle ab dem Jahr 1964 Geborenen erst mit 67 Jahren in die gesetzliche Regelaltersrente gehen können.