Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht? Einfach erklärt
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht? Einfach erklärtGast
Ich habe von einem Bekannten gehört, dass er eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen hat. Was ist damit gemeint und was bedeuten die Begriffe?
Eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist ein privater Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen, ohne eine direkte Beteiligung des Staates. Der Versicherungsnehmer bezahlt die Beträge für seine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht in einen kapitalgedeckten Fonds. Die Versicherung investiert diese Summen gewinnbringend am Kapital- und Finanzmarkt und ab einem zu bestimmenden Zeitpunkt wird eine Rente oder ein Einmalbetrag bezahlt. Eine Absicherung wird hier gegen wirtschaftliche Belastungen durchgeführt, die aus einem langen Leben resultieren.
Die gewählte Auszahlung als Einmalbetrag - anstatt als lebenslange Rente - wird als Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht bezeichnet. Der Versicherte hat das Recht, die Wahl zu treffen, monatlich kleine Beträge als Rente zu erhalten, zum Beispiel um laufende, monatliche Kosten zu begleichen oder einen großen Betrag auf ein Mal ausbezahlt zu bekommen, zum Beispiel um eine große Investition zu tätigen. Es gibt nun staatliche Beschränkungen hinsichtlich einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, weil der Saat grundsätzlich möchte, dass die Leute vorsorgen, aber nicht möchte, dass die Leute im Alter ihre Rücklagen für große Investitionen ausgeben um danach den sozialen Sicherungssystemen auf der Tasche zu liegen. Daher hat er Verträge ohne (zum Beispiel Rürup-Rente) oder mit begrenztem Kapitalwahlrecht (zum Beispiel Riester-Rente) gefordert und fördert diese gesondert.
In jedem Fall ist eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht vorzuziehen, weil der mündige Bürger dadurch die Hoheit über seine Ersparnisse behält. Für die etwas geringere steuerliche Förderung dürften die Renditen am Kapitalmarkt entschädigen.