Eine Altersrente für Frauen können manche Frauen schon ab dem 60. Lebensjahr beantragen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Rente dann bis zu 18% niedriger ausfallen, als die normale Regelaltersrente und die Rentnerinnen dürfen nicht mehr als 400 Euro monatlich hinzuverdienen. Dies bedeutet, für jeden Monat der vor dem 65. Lebensjahr steht, werden je 0,3% gekürzt. Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, sprich sie fällt nicht mehr mit dem Erreichen der Altersgrenze weg. Am besten sollte dieser Antrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rententermin gestellt werden. Frauen die jedoch ab dem Jahr 1952 geboren wurde, können diese Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen kann man die Rente ab den 65. Geburtstag beantragen. Eine weitere Voraussetzung ist die Vollendung des 60. Lebensjahres und man muss vor dem 1.1.1952 geboren worden sein. Man muss auch nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, dazu kommt noch die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren, dies ist die Mindestversicherungszeit. Als letzte Voraussetzung gilt die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich nicht zu überschreiten, dies gilt bis zum 65. Lebensjahr.
Am wichtigsten ist es zu beachtet, dass man den Antrag, für Altersrente für Frauen, rechtzeitig abgibt. Am besten 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Rente erfüllt werden. Ansonsten verschenkt man sein Rentengeld. Die Formulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern.