Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung?

    • Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung? Gast

      Ich erwarte demnächst eine Gehaltserhöhung. Mein Arbeitgeber sagt, ich liege dann mit meinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Was verändert sich dadurch für mich? Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze eigentlich?

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    Antworten (1)

    • Gast

      Normalerweise muss ein Arbeitnehmer 19,9% seines Bruttoeinkommens an die Gesetzliche Rentenversicherung abführen. Wer mehr verdient, zahlt also auch mehr in die Sozialversicherung ein. Dieser Betrag, für den 19,9% Abgaben fällig sind, ist allerdings vom Gesetzgeber begrenzt worden. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet genau jenes maximale Bruttoeinkommen, für das Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden müssen. 2010 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung in Westdeutschland 5.500€ pro Monat, in den fünf neuen Bundesländern 4.650€ je Monat. Diese Zahlen können sich jährlich ändern, da die Regierung die Beitragsbemessungsgrenze mittels Rechtsverordnung regelmäßig anpasst. In der Praxis bedeutet das: Bezieht man als Arbeitnehmer einen Bruttoverdienst jenseits der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, so erhöhen sich die zu entrichtenden Sozialabgaben nicht mehr. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen zahlen folglich prozentual weniger von ihrem Gehalt bzw. Lohn in die Rentenversicherung ein.



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