Bei der gesetzlichen Rente kommt es darauf an, wie viele Beiträge man eingezahlt hat. Je nachdem wie hoch und wie viel Beträge eingezahlt wurden erhält man die Entgeldpunkte. Auch die Kindererziehungszeiten werden der Gesetzliche Rente gutgeschrieben, genauso als hätte man die Pflichtbeiträge während dessen gezahlt. Jedes Kind das noch vor dem 1 Januar 1992 geboren wurde werden ganz zwölf Monate berechnet, für Kinder die nach dem 31. Dezember 1991 geboren wurden werden sogar 36 Monate berechnet. Für Zeiten wie z.B. die Ausbildung also sogenannte beitragsgeminderte Zeiten werden Zuschläge gezahlt. Nach einer Rentenformal wird das Ganze dann berechnet. Hierzu werden der Zugangsfaktor, die Entgeldpunkte und der Rentenfaktor miteinander multipliziert. Zur Zeit liegt der Wert der Höchstrente bei 2200 Euro brutto.